Dienstrechtlich erfolgt die Anstellung nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 - G-VBG2012, LGBI. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe II, Entlohnungsgruppe p5.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.
Die Gemeinde Westendorf schreibt die Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden (5Tagewoche), das sind 50% der Vollbeschäftigung aus.
Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf mit Angabe der bisherigen Tätigkeit, Geburtsurkunde, Schul- und Dienstzeugnisses etc.) bitte schriftlich bis 18. Februar 2025 an das Gemeindeamt Westendorf, Dorfplatz 1, 6363 Westendorf.
Für Informationen zu Stellenausschreibung steht Ihnen gerne Amtsleiter Gerhard Rieser 05334/6203-19 zur Verfügung.