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Pädagogische Fachkraft für die Kinderkrippe

(m/w/d)
Schwendt, Kitzbühel
13.5.2025
Gewünschte Arbeitstage
MoDiMiDoFrSaSo
Arbeitsmodell
Teilzeit
Anstellungsart
Festanstellung
Berufsfeld
Bildung, Erziehung, Pädagogik, Soziales
Verfügbar ab
1.7.2025
Gehalt
ab € 3.354,70 pro Monat (brutto)
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe ki1. Das Mindestbruttoentgelt beträgt in Ki1, Entlohnungsstufe 3 monatlich € 3.354,70 auf Basis Vollzeit, welches sich durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.

Im Beschäftigungsausmaß von 27 Wochenstunden

(= 24 Kinderbetreuungs- und 3 Vorbereitungsstunden)


Gründe, warum unsere Kinderkrippe Ihr nächster Arbeitsplatz werden sollte:

Faire Entlohnung, die mit Berufserfahrung steigt

Möglichkeit an regelmäßigen Weiterbildungen teilzunehmen

Gestaltungsfreiheit der Tätigkeit und Arbeitsablauf in Absprache mit dem Team

Möglichkeit von Urlaubstagen außerhalb der Schließzeiten nach Absprache

Austausch und Zusammenarbeit mit den Eltern

 

Sie bieten:

Ausbildung als pädagogische Fachkraft mit Schwerpunkt Früherziehung oder Ausbildung als Krippenerzieher/in

Freude an der Arbeit mit Kindern und am kreativen Arbeiten

Liebevoller, achtsamer und respektvoller Umgang mit Kindern

Motivation, Selbstständigkeit, Entwicklungsfreude und Eigeninitiative

Professionalität in der Teamarbeit und Freude an aktiver Mitgestaltung

Zuverlässigkeit und Flexibilität

Verschwiegenheit und Loyalität

österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft

bei Männern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst

 

Wir bieten:

Neu erbaute Kinderkrippe – Einzug Ende August - Start September 2025

ein engagiertes und motiviertes Team

Qualität in der Zusammenarbeit sowie einen respektvollen Umgang miteinander

eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit

Möglichkeit zur beruflichen Fort- und Weiterbildung

 

 

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis längstens 31. Mai 2025

samt aussagekräftigen Unterlagen zu übermitteln an:

Gemeinde Schwendt, Dorf 2, 6385 Schwendt oder per E-Mail an: gemeinde@schwendt.gv.at

 

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird hingewiesen.


Der Bürgermeister

Jürgen Kendlinger

Dorf 2, 6385 Schwendt, Österreich
Kontaktperson
K.KM
Katharina Millinger