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Einzelhandelskauffrau/-mann

(m/w/d)
Schwendt, Kitzbühel
4.6.2025
Gewünschte Arbeitstage
MoDiMiDoFrSaSo
Arbeitsmodell
Teilzeit
Anstellungsart
FestanstellungBefristetes Dienstverhältnis
Berufsfeld
Verkauf, Vertrieb, Kundenbetreuung
Gehalt
ab € 2.876,80 pro Monat (brutto)
auf Basis Vollzeit

Bei der Gemeinde Schwendt gelangt für unser „Dorfladl“ ehestmöglich folgende Stelle zur Besetzung:

 

Einzelhandelskauffrau/-mann

im Beschäftigungsausmaß von 25 Wochenstunden

 

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsschema II. Das Mindestbruttoentgelt inkl. aller Zulagen beträgt monatlich € 2.876,80 auf Basis Vollzeit/40 Wochenstunden bei Einstufung in die Entlohnungsgruppe p2 / Entlohnungsstufe 3, welches sich durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.

 

Gründe, warum unser „Dorfladl“ Ihr nächster Arbeitsplatz werden sollte:

§ Samstag, Sonn- und Feiertage FREI

§ Bedienungsöffnungszeiten ausschließlich am Vormittag

§ Möglichkeit an Weiterbildungen teilzunehmen

 

Sie bieten:

§ Abgeschlossene Schulausbildung

§ Idealerweise abgeschlossene Lehre im Einzelhandel, aber nicht zwingend notwendig – Quereinsteiger Willkommen

§ Interesse für Lebensmittel

§ Zuverlässigkeit und kundenorientierte Grundeinstellung

§ Hohes Maß an Selbstständigkeit, Belastbarkeit, Genauigkeit

§ österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft mit Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift

§ einwandfreier Leumund

§ bei Männern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst (falls keine Befreiung vorliegt)

 

Aufgaben:

§ Bestellung und Übernahme der Waren

§ Kompetente Beratung unserer Kundinnen und Kunden

§ Kontrolle der Frische und Qualität unserer Waren

§ Kassieren und Bedienung der Kassa

§ Variable Arbeitszeit Montag bis Freitag zwischen 05.30 Uhr bis 13.00 Uhr

§ Bereitschaft zur Urlaubsvertretung

§ Austausch und Zusammenarbeit mit den Vorgesetzten, Lieferanten und Erhalter

 

 

 

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis längstens 30. Juni 2025

samt aussagekräftigen Unterlagen zu übermitteln an:

Gemeinde Schwendt, Dorf 2, 6385 Schwendt oder per E-Mail an: gemeinde@schwendt.gv.at

 

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungs-gesetzes 2005 wird hingewiesen.

Dorf 2, 6385 Schwendt, Österreich
Kontaktperson
K.KM
Katharina Millinger