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Betreuungsperson für die Volksschulkinder

(m/w/d)
Schwendt, Kitzbühel
4.6.2025
Gewünschte Arbeitstage
MoDiMiDoFrSaSo
Arbeitsmodell
Teilzeit
Anstellungsart
Befristetes Dienstverhältnis
Berufsfeld
Bildung, Erziehung, Pädagogik, Soziales
Verfügbar ab
8.9.2025
Gehalt
ab € 2.264,70 pro Monat (brutto)
auf Basis Vollzeit

Bei der Gemeinde Schwendt gelangt für den „Schülerhort“ für das Schuljahr 2025/2026 ab 08. September 2025 (Schulbeginn) folgende Stelle zur Besetzung:

 

Betreuungsperson

Mittagstischbetreuung für die Volksschulkinder

im Beschäftigungsausmaß von voraussichtlich 16,5 Wochenstunden

(je nach Stundenplan)

 

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe Ak2. Das Mindestbruttoentgelt beträgt in Ak2, Entlohnungsstufe 1 monatlich € 2.264,70 auf Basis Vollzeit/40 Wochenstunden, welches sich durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.

 

Gründe, warum unser Schülerhort Ihr nächster Arbeitsplatz werden sollte:

§ Faire Entlohnung, die mit Berufserfahrung steigt

§ Möglichkeit an regelmäßigen Weiterbildungen teilzunehmen

§ Gestaltungsfreiheit der Tätigkeit und des Arbeitsablaufes mit hoher Selbstständigkeit

§ Alle Tiroler Schulferien und schulfreien Tage FREI

 

Sie bieten:

§ Idealerweise Ausbildung zur Hortbetreuungsperson (päd. Fachkraft oder Assistenzkraft), aber nicht zwingend notwendig – Quereinsteiger Willkommen

§ Freude an der Arbeit mit Kindern und am kreativen Arbeiten

§ Liebevoller, achtsamer, verantwortungsbewusster und respektvoller Umgang mit Kindern und Eltern

§ Motivation, Selbstständigkeit, Entwicklungsfreude und Eigeninitiative

§ Geduld, Flexibilität, Belastbarkeit sowie Zuverlässigkeit

§ Unbescholtenheit, Verschwiegenheit und Loyalität

§ Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr)

§ österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft mit Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift

§ einwandfreier Leumund

§ bei Männern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst (falls keine Befreiung vorliegt)

 

Aufgaben:

§ Mittagstischbetreuung und Aufsicht der Kinder von Montag bis Freitag

jeweils ab Unterrichtsende bis 15.00 Uhr

§ Gestaltung der Freispielzeit

§ Hilfe bei den Hausaufgaben

§ Austausch und Zusammenarbeit mit den Eltern, Vorgesetzten und Erhalter

 

 

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis längstens 30. Juni 2025

samt aussagekräftigen Unterlagen zu übermitteln an:

Gemeinde Schwendt, Dorf 2, 6385 Schwendt oder per E-Mail an: gemeinde@schwendt.gv.at

 

Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungs-gesetzes 2005 wird hingewiesen.

Dorf 2, 6385 Schwendt, Österreich
Kontaktperson
K.KM
Katharina Millinger