Bei der Gemeinde Schwendt gelangt für den „Schülerhort“ für das Schuljahr 2025/2026 ab 08. September 2025 (Schulbeginn) folgende Stelle zur Besetzung:
Betreuungsperson
Mittagstischbetreuung für die Volksschulkinder
im Beschäftigungsausmaß von voraussichtlich 16,5 Wochenstunden
(je nach Stundenplan)
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 in der jeweils geltenden Fassung, Entlohnungsgruppe Ak2. Das Mindestbruttoentgelt beträgt in Ak2, Entlohnungsstufe 1 monatlich € 2.264,70 auf Basis Vollzeit/40 Wochenstunden, welches sich durch anrechenbare Vordienstzeiten erhöht.
Gründe, warum unser Schülerhort Ihr nächster Arbeitsplatz werden sollte:
§ Faire Entlohnung, die mit Berufserfahrung steigt
§ Möglichkeit an regelmäßigen Weiterbildungen teilzunehmen
§ Gestaltungsfreiheit der Tätigkeit und des Arbeitsablaufes mit hoher Selbstständigkeit
§ Alle Tiroler Schulferien und schulfreien Tage FREI
Sie bieten:
§ Idealerweise Ausbildung zur Hortbetreuungsperson (päd. Fachkraft oder Assistenzkraft), aber nicht zwingend notwendig – Quereinsteiger Willkommen
§ Freude an der Arbeit mit Kindern und am kreativen Arbeiten
§ Liebevoller, achtsamer, verantwortungsbewusster und respektvoller Umgang mit Kindern und Eltern
§ Motivation, Selbstständigkeit, Entwicklungsfreude und Eigeninitiative
§ Geduld, Flexibilität, Belastbarkeit sowie Zuverlässigkeit
§ Unbescholtenheit, Verschwiegenheit und Loyalität
§ Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr)
§ österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürgerschaft mit Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
§ einwandfreier Leumund
§ bei Männern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst (falls keine Befreiung vorliegt)
Aufgaben:
§ Mittagstischbetreuung und Aufsicht der Kinder von Montag bis Freitag
jeweils ab Unterrichtsende bis 15.00 Uhr
§ Gestaltung der Freispielzeit
§ Hilfe bei den Hausaufgaben
§ Austausch und Zusammenarbeit mit den Eltern, Vorgesetzten und Erhalter
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung bis längstens 30. Juni 2025
samt aussagekräftigen Unterlagen zu übermitteln an:
Gemeinde Schwendt, Dorf 2, 6385 Schwendt oder per E-Mail an: gemeinde@schwendt.gv.at
Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 in Verbindung mit § 7 des Landes-Gleichbehandlungs-gesetzes 2005 wird hingewiesen.