Die Stelle wird mit einem Beschäftigungsausmaß von 50% (20 Wochenstunden) besetzt. Die Einstufung erfolgt nach Bestimmungen des Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012, LGBI. Nr. 119/2011 in der jeweils geltenden Fassung.
Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 1.371,35 (50% Beschäftigungsausmaß) brutto. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestanteile erhöht.